Verordnung vom 26. Oktober 2011 über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln
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Abkürzung
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FMV
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Bestimmung
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Art. 9
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Kurze Beschreibung
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Veröffentlichung eines Katalogs der Einzelfuttermittel und Meldepflicht
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Art der Bestimmung
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Verpflichtung zur Zugänglichmachung
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Status
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In Kraft
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Sektor
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Landwirtschaft
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
Mit der Anwendung des Gesetzes beauftragte Behörden
Begünstigte
Alle
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Nicht präzisiert
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Nicht präzisiert
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Statische Daten
Format
Nicht präzisiert
Plattform
Nicht präzisiert
Erstellung und Haftungsausschluss
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