Verordnung vom 16. März 2007 über die Zuteilung von Organen zur Transplantation
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Abkürzung
:
Verordnung über die Zuteilung von Organen zur Transplantation
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Bestimmung
:
Art. 34m
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Kurze Beschreibung
:
Einwilligung in die Verwendung von Daten des Swiss Organ Allocation System (SOAS) zu Forschungszwecken
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Art der Bestimmung
:
Recht auf Auskunft über Daten
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Status
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In Kraft
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Sektor
:
Gesundheitswesen, Forschung
Gesetzlicher Text :
Akteur, dem die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Daten auferlegt ist
BAG
Begünstigte
Dritte
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Anknüpfungskriterien für die Schweiz
Finanzielle Aspekte
Nicht präzisiert
Verbindlicher und/oder durchsetzbarer Charakter
Verbindlich
Voraussetzungen für den Zugang zu den Daten
Nicht präzisiert
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht präzisiert
Statische Daten
Format
Nicht präzisiert
Plattform
Nicht präzisiert
Erstellung und Haftungsausschluss
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